Aus aktuellem Anlass warnt der ZdK ausdrücklich vor der Verwendung von nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Nachrangvereinbarungen in genossenschaftlichen Darlehensverträgen.
Dem ZdK ist ein Fall bekannt geworden, in dem das Landgericht Stuttgart einer Genossenschaft im Wege der einstweiligen Verfügung verboten hat, die bisher verwendete Nachrangvereinbarung in Darlehensverträgen mit Verbrauchern weiter zu verwenden und/oder Darlehensverträge gegenüber Verbrauchern anzubieten oder mit diesen abzuschließen, die diese Nachrangvereinbarung enthalten.weiterlesen…