Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung und Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Dieses wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat angenommen.
Die verpflichtende Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) mit den neuen Begriffsdefinitionen gilt ab 2025.
Dann wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Unter den Begriff „elektronische Rechnung“ fallen Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und elektronisch verarbeitet werden können.weiterlesen…