Der Förderzweck gehört zum Kern der eingetragenen Genossenschaft. Mitglieder schließen sich zusammen und unterhalten einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, um ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange zu fördern. Doch wie unmittelbar muss diese Förderung bei den Mitgliedern ankommen?
Diese Frage bekommt durch die aktuelle Reform des Genossenschaftsgesetzes neue Bedeutung. Der Regierungsentwurf will in § 1 GenG ausdrücklich klarstellen, dass Mitglieder „unmittelbar oder mittelbar“ gefördert werden können. Zugleich soll die bloße gemeinschaftliche Vermögensanlage als Förderzweck ausgeschlossen werden. Beide Änderungen betreffen denselben Kern der Genossenschaft: Es geht darum, moderne Formen genossenschaftlicher Selbsthilfe zu ermöglichen, ohne die eG zu einer bloßen Kapitalanlageform werden zu lassen.weiterlesen…
Genossenschaften haben, anders als andere Rechtsformen, einen besonderen gesetzlich vorgegebenen Zweck – sie betreiben einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, den die Mitglieder nutzen sollen. Dieser Zweck – nämlich die Nutzungsorientierung – ist der Kern der genossenschaftlichen Idee. Häufiger wird nun darüber berichtet, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft missbraucht wird. Dabei geht es vorrangig um Steuersparmodelle
Die Bundesregierung hat am 13.9.2023 das erste Mal eine
Wohnungsgenossenschaften liegen weiter im Trend. Neben dem Wohnen im privaten Eigentum und dem Wohnen zur Miete ist das genossenschaftliche Wohnen das dritte Standbein auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Es steht zwischen den anderen beiden Modellen, da diejenigen, die die genossenschaftliche Wohnung nutzen, gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft sind, der die Wohnung gehört. Neben dem Ziel einer dauerhaften, guten und günstigen Versorgung mit Wohnraum geht es vielen Wohnungsgenossenschaften, gerade den jüngeren, auch um weitere Ziele. Dazu gehören ökologische Standards, die langfristige Sicherung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen Spekulation und, meist besonders wichtig, eine besondere Form des Zusammenlebens.