Wohnungsgenossenschaften liegen weiter im Trend. Neben dem Wohnen im privaten Eigentum und dem Wohnen zur Miete ist das genossenschaftliche Wohnen das dritte Standbein auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Es steht zwischen den anderen beiden Modellen, da diejenigen, die die genossenschaftliche Wohnung nutzen, gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft sind, der die Wohnung gehört. Neben dem Ziel einer dauerhaften, guten und günstigen Versorgung mit Wohnraum geht es vielen Wohnungsgenossenschaften, gerade den jüngeren, auch um weitere Ziele. Dazu gehören ökologische Standards, die langfristige Sicherung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen Spekulation und, meist besonders wichtig, eine besondere Form des Zusammenlebens.weiterlesen…
Zur Debatte: Die Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen
Seit vielen Jahren sind sie bei einer Reihe von Genossenschaften schon gelebte Praxis. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurden sie fast zum Alltag – die virtuellen Generalversammlungen von Genossenschaften. Nun hat sich das erste Mal ein Oberlandesgericht (OLG) damit auseinandergesetzt und kommt zu dem überraschenden Schluss, dass virtuelle Generalversammlungen von Genossenschaften unzulässig seien. Das OLG Karlsruhe hatte über die Eintragung einer Verschmelzung in das Genossenschaftsregister zu entscheiden. Das zuständige Registergericht hatte die Eintragung mit der Begründung abgelehnt, dass die für einen Verschmelzungsbeschluss erforderliche Versammlung als virtuelle Generalversammlung stattgefunden habe, eine solche aber unzulässig sei. Das OLG Karlsruhe ist dieser Auffassung mit einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 26.03.2021 gefolgt.weiterlesen…
Zur Debatte: Mitgliederförderung
Wenn es darum geht, zu beschreiben, was das Besondere an der Rechtsform der Genossenschaft ist, dann kommt man sofort auf die Mitgliederförderung zu sprechen. Vielen ist allerdings unklar, was damit genau gemeint ist.
Die Mitgliederförderung ist der Zweck einer Genossenschaft, also der Grund für deren Existenz. Es gibt keine eigene Definition der Mitgliederförderung, sie ist vielmehr in der Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz enthalten:weiterlesen…
Zur Debatte: Herausforderung der Digitalisierung für Genossenschaften
Anlässlich seiner Teilnahme am Online-Dialog der SPD-Bundestagsfraktion „Genossenschaften – nachhaltig solidarisch wirtschaften: Genossenschaftliche Perspektiven im Jahr 2021“ hat sich der Vorstandssprecher des ZdK, Mathias Fiedler, mit der Frage der Digitalisierung im Genossenschaftsrecht auseinandergesetzt.
Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, die ihre Anfänge im 19. Jahrhundert genommen hat. Sie hat seither viele gesellschaftliche Veränderungen miterlebt, ohne sich in dieser Zeit selbst im Kern zu ändern. Gleichwohl sind ihre rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig angepasst worden. Nun leben wir in einer Zeit, in der die Digitalisierung die Gesellschaft verändert. Die Corona-Pandemie hat dies nur beschleunigt, denn durch die Kontaktbeschränkungen war und ist es notwendig auf anderer Art und Weise zusammenzuarbeiten.