Wir bitten um Unterstützung bei unserer Interessenvertretung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Es geht um Förderprogramme für Gründer/innen und ihre Eignung (auch) für Genossenschaften. Hintergrund dieser Umfrage ist die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen. weiterlesen…
Für genossenschaftliches Wohnen können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden. In 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, wobei maximal 100.000 Euro je Kreditförderung beantragt werden können.
Auch in 2024 werden wir für unsere Mitglieder wieder eine Reihe von Online-Seminaren anbieten. Wir haben das Programm nun fertig gestellt und ab sofort können sich diejenigen, die für unsere Genossenschaften in den Organen tätig sind, online registrieren. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Genossenschaft, für die teilgenommen wird, Mitglied in unserem Verband ist. Kosten für die Teilnahme entstehen nicht.
Grundsätzlich müssen Genossenschaften ihre Jahresabschlüsse spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers veröffentlicht haben. Dies gilt sowohl für die Offenlegung als auch die Hinterlegung (Kleinstgenossenschaften). Somit müssten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 bereits bis zum 31. Dezember 2023 offengelegt sein.
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften fordert eine Anpassung der Schwellenwerte in § 53 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz – entsprechend zu der Anpassung der Erhöhung der Schwellenwerte bei der Jahresabschlussprüfung der Kapitalgesellschaften. 