Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:weiterlesen…
BaFin: Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9.3.2015 ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert. Bislang hat die BaFin die Ansicht vertreten, dass
- Genossenschaften grundsätzlich Investmentvermögen sein können
- Beteiligungen von Genossenschaften an anderen Unternehmen dies sogar nahe legen.
Nunmehr kommt die BaFin zu der Überzeugung, dass Genossenschaften wegen ihren im Genossenschaftsgesetz verankerten Förderprinzips eine „fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde sind Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB.weiterlesen…
Bundestag debattiert Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung
Am 27.02.2015 hat der Deutsche Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Die Redner haben die Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt, jedoch kommen die Abgeordneten fraktionsübergreifend zu dem Schluss, dass es durchaus noch Änderungsbedarf gebe, da die volle Regulierung nicht für alle „Emissionäre“ gelten könne. Insbesondere für Genossenschaften und Unternehmen der „solidarischen Ökonomie“ müssten Erleichterungen geschaffen werden. Wichtig bleibt dennoch, dass die „Anleger“ besser erkennen können, auf welche Risiken sie sich einlassen.weiterlesen…
Papst Franziskus äußert sich zu Genossenschaften
Der Papst hat am 28. Februar 2015 in der Audienzhalle 7.000 Mitglieder der italienischen Genossenschafts-Vereinigung empfangen. Im Rahmen des Treffens hat er über seine Erfahrungen mit Genossenschaften berichtet und über die Herausforderungen gesprochen, vor denen Genossenschaften zukünftig stehen.weiterlesen…
Online – Petition zum Kleinanlegerschutzgesetz
Auf der Plattform openPetition wurde eine Petition eingestellt, mit der der Wunsch nach sinnvollen Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterstützt werden soll.
Konkret wird gefordert:
- Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen und Streichung des Zusatzes „deren Gesellschafter eingetragene Vereine sind“, damit auch andere Arten von sozialen und gemeinwohlorientierten Projekten von den Ausnahmeregelungen profitieren.
- Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe auf 2 Prozent. Eine Orientierung der Verzinsung von Nachrangdarlehen an gesetzlich besonders abgesicherten Hypothekenpfandbriefen (derzeit 0,1%), ist absolut unverhältnismäßig.
- Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere gemeinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
- Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Nachrangdarlehen geworben werden darf.
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