Am 23. April 2015 hat in Paris die Generalversammlung von Cooperatives Europe stattgefunden. Cooperatives Europe ist der europäische Verband der Genossenschaften und gleichzeitig die europäische Region des Internationalen Genossenschaftsbundes und vertritt Genossenschaften aller Sparten in Europa. weiterlesen…
Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen
Am 23. April 2015 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Angenommen worden ist das Gesetz mit einer Reihe von Änderungen, die der Finanzausschusses am Vortag, also am 22. April 2015, beschlossen hat. Nun muss dieses Gesetz noch in zweiter Lesung durch den Bundesrat behandelt werden, bevor es dann endgültig veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Der ZdK begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Punkte nachgebessert worden sind. Auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen haben durchsetzen können, ist das Ergebnis ein guter Kompromiss zwischen dem Anlegerschutz und den Interessen von Genossenschaften und kleinen Unternehmen im Bereich der solidarischen Ökonomie.weiterlesen…
Besuch von Euro Coop
Am 25. und 26. März haben der Generalsekretär Todor Ivanov und die stellvertretende Generalsekretärin Rosita Zilli von unserem europäischen Spartenverband Hamburg und Kiel besucht. Todor Ivanov ist seit Janaur 2014 der hauptamtliche Leiter von Euro Coop. In Euro Coop sind die Verbände der Konsumgenossenschaften aus Europa zusammen geschlossen. Der ZdK ist Gründungsmitglied der bereits 1957 gegründeten Organisation.weiterlesen…
Öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz
Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:weiterlesen…
BaFin: Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9.3.2015 ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert. Bislang hat die BaFin die Ansicht vertreten, dass
- Genossenschaften grundsätzlich Investmentvermögen sein können
- Beteiligungen von Genossenschaften an anderen Unternehmen dies sogar nahe legen.
Nunmehr kommt die BaFin zu der Überzeugung, dass Genossenschaften wegen ihren im Genossenschaftsgesetz verankerten Förderprinzips eine „fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde sind Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB.weiterlesen…
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