Für genossenschaftliches Wohnen können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden. In 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, wobei maximal 100.000 Euro je Kreditförderung beantragt werden können.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwenden möchten. Es werden sowohl Beteiligungen bei Neugründungen wie auch bei bestehenden Wohnungsgenossenschaften gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW unter Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW.
Auch in 2024 werden wir für unsere Mitglieder wieder eine Reihe von Online-Seminaren anbieten. Wir haben das Programm nun fertig gestellt und ab sofort können sich diejenigen, die für unsere Genossenschaften in den Organen tätig sind, online registrieren. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Genossenschaft, für die teilgenommen wird, Mitglied in unserem Verband ist. Kosten für die Teilnahme entstehen nicht.
Grundsätzlich müssen Genossenschaften ihre Jahresabschlüsse spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers veröffentlicht haben. Dies gilt sowohl für die Offenlegung als auch die Hinterlegung (Kleinstgenossenschaften). Somit müssten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 bereits bis zum 31. Dezember 2023 offengelegt sein.
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften fordert eine Anpassung der Schwellenwerte in § 53 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz – entsprechend zu der Anpassung der Erhöhung der Schwellenwerte bei der Jahresabschlussprüfung der Kapitalgesellschaften.
Unser Dachverband – Euro Coop – berichtet, dass sich das EU-Parlament und der EU-Rat am 14. Dezember 2023 auf die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinie (englisch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geeinigt haben.