Unser Dachverband – Euro Coop – berichtet, dass sich das EU-Parlament und der EU-Rat am 14. Dezember 2023 auf die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinie (englisch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geeinigt haben.
In Deutschland gilt bereits seit dem 1.1.2023 ein Lieferkettengesetz, dieses wird aufgrund der neuen Richtlinie – sollte sie denn so wie vorgesehen verabschiedet werden – überarbeitet werden müssen. Insbesondere wird der Kreis der Unternehmen, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen müssen wachsen. Bislang gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer/innen (ab de, 1.1.2024 mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer/innen).
Der Entwurf geht weit darüber hinaus und würde die Geltung dieser Regeln erweitern auf „große“ Unternehmen, d. h. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU.
Vom 23. Bis 26. November 2023 haben Verbandsrat und Vorstand des ZdK den Verband
Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde durch Aufnahme von § 60b AO die Einführung des sogenannten Zuwendungsempfängerregisters beschlossen.
Am 12. November 1938 wurde sie erlassen, am 31. Dezember 1938 trat sie in Kraft, die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Nur wenige Tage nach dem Pogrom mit mehreren hundert Toten und der Niederbrennung der deutschen Synagogen wurde die wirtschaftliche Existenz vieler Juden endgültig vernichtet.
Zusammen mit Herrn Prof. Picker und Herrn Prof. Kluth von den Universitäten Konstanz und Halle (Saale) organisieren wir den ersten deutschen Genossenschaftsrechtstag in Deutschland. 