Am 23. April 2015 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Angenommen worden ist das Gesetz mit einer Reihe von Änderungen, die der Finanzausschusses am Vortag, also am 22. April 2015, beschlossen hat. Nun muss dieses Gesetz noch in zweiter Lesung durch den Bundesrat behandelt werden, bevor es dann endgültig veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Der ZdK begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Punkte nachgebessert worden sind. Auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen haben durchsetzen können, ist das Ergebnis ein guter Kompromiss zwischen dem Anlegerschutz und den Interessen von Genossenschaften und kleinen Unternehmen im Bereich der solidarischen Ökonomie.weiterlesen…