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ZdK | Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. | Genossenschaftsverband Hamburg

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Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen

24. April 2015 von Mathias Fiedler

bundestag-haupteingangAm 23. April 2015 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen  DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Angenommen worden ist das Gesetz mit einer Reihe von Änderungen, die der Finanzausschusses am Vortag, also am 22. April 2015, beschlossen hat. Nun muss dieses Gesetz noch in zweiter Lesung durch den Bundesrat behandelt werden, bevor es dann endgültig veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Der ZdK begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Punkte nachgebessert worden sind. Auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen haben durchsetzen können, ist das Ergebnis ein guter Kompromiss zwischen dem Anlegerschutz und den Interessen von Genossenschaften und kleinen Unternehmen im Bereich der solidarischen Ökonomie.weiterlesen…

Öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz

17. März 2015 von Mathias Fiedler

Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:weiterlesen…

Bundestag debattiert Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung

2. März 2015 von Mathias Fiedler

Am 27.02.2015 hat der Deutsche Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Die Redner haben die Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt, jedoch kommen die Abgeordneten fraktionsübergreifend zu dem Schluss, dass es durchaus noch Änderungsbedarf gebe, da die volle Regulierung nicht für alle „Emissionäre“ gelten könne. Insbesondere für Genossenschaften und Unternehmen der „solidarischen Ökonomie“ müssten Erleichterungen geschaffen werden. Wichtig bleibt dennoch, dass die „Anleger“ besser erkennen können, auf welche Risiken sie sich einlassen.weiterlesen…

Online – Petition zum Kleinanlegerschutzgesetz

18. Februar 2015 von Mathias Fiedler

Auf der Plattform openPetition wurde eine Petition eingestellt, mit der der Wunsch nach sinnvollen Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterstützt werden soll.

Konkret wird gefordert:

  1. Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen und Streichung des Zusatzes „deren Gesellschafter eingetragene Vereine sind“, damit auch andere Arten von sozialen und gemeinwohlorientierten Projekten von den Ausnahmeregelungen profitieren.
  2. Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe auf 2 Prozent. Eine Orientierung der Verzinsung von Nachrangdarlehen an gesetzlich besonders abgesicherten Hypothekenpfandbriefen (derzeit 0,1%), ist absolut unverhältnismäßig.
  3. Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere gemeinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
  4. Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Nachrangdarlehen geworben werden darf.

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Gemeinsame Stellungnahme zum Kleinanlegerschutzgesetz

11. Februar 2015 von Mathias Fiedler

Gemeinsam möchten wir als Initiativen, Projekte und Verbände aus den unterschiedlichsten Bereichen unsere Bedenken hinsichtlich des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes zum Ausdruck bringen. Wir vertreten dabei tausende engagierte BürgerInnen die sich in gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie Bildung, Energiewende, Kultur, Gesundheit und Wohnen engagieren.

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