Am 27.02.2015 hat der Deutsche Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Die Redner haben die Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt, jedoch kommen die Abgeordneten fraktionsübergreifend zu dem Schluss, dass es durchaus noch Änderungsbedarf gebe, da die volle Regulierung nicht für alle „Emissionäre“ gelten könne. Insbesondere für Genossenschaften und Unternehmen der „solidarischen Ökonomie“ müssten Erleichterungen geschaffen werden. Wichtig bleibt dennoch, dass die „Anleger“ besser erkennen können, auf welche Risiken sie sich einlassen.weiterlesen…
Papst Franziskus äußert sich zu Genossenschaften
Der Papst hat am 28. Februar 2015 in der Audienzhalle 7.000 Mitglieder der italienischen Genossenschafts-Vereinigung empfangen. Im Rahmen des Treffens hat er über seine Erfahrungen mit Genossenschaften berichtet und über die Herausforderungen gesprochen, vor denen Genossenschaften zukünftig stehen.weiterlesen…
Online – Petition zum Kleinanlegerschutzgesetz
Auf der Plattform openPetition wurde eine Petition eingestellt, mit der der Wunsch nach sinnvollen Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterstützt werden soll.
Konkret wird gefordert:
- Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen und Streichung des Zusatzes „deren Gesellschafter eingetragene Vereine sind“, damit auch andere Arten von sozialen und gemeinwohlorientierten Projekten von den Ausnahmeregelungen profitieren.
- Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe auf 2 Prozent. Eine Orientierung der Verzinsung von Nachrangdarlehen an gesetzlich besonders abgesicherten Hypothekenpfandbriefen (derzeit 0,1%), ist absolut unverhältnismäßig.
- Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere gemeinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
- Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Nachrangdarlehen geworben werden darf.
Gemeinsame Stellungnahme zum Kleinanlegerschutzgesetz
Bundesrat empfiehlt die Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes
Am 6. Februar hat sich der Bundesrat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst. Er gibt gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme ab und empfiehlt dem Bundestag bei dem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt folgende Änderungen:
- im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) soll die Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Vereine erweitert werden,
- im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) soll eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften geschaffen werden.
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