Die Friedrich – Ebert – Stiftung (www.fes.de) hat am 15. Oktober 2015 zusammen mit dem Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. (www.genossenschaftsgedanke.de) ein öffentliches Fachforum zur Finanzierung von Genossenschaften durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung standen die laufenden, bzw. schon abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben: Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs und das Kleinanlegerschutzgesetz.
Als Referent sollte Dr. Burchard Bösche von der Heinrich – Kaufmann – Stiftung (www.kaufmann-stiftung.de) sprechen zum Thema „Genossenschaftsfinanzierung durch Mitgliederdarlehen im Kontext aktueller Finanzmarktregulierung“. Da Dr. Bösche kurzfristig ausgefallen ist, hat Mathias Fiedler, Vorstandsmitglied des ZdK seinen Vortrag bei der Veranstaltung gehalten.
Heinrich – Kaufmann – Stiftung und ZdK fordern gemeinsam:
- Mitgliederdarlehen (bei Genossenschaften) sollen wieder erlaubt werden, die Mitglieder sind kein Publikum, das besonders geschützt werden muss,
- Das Kleinanlegerschutzgesetz muss überarbeitet werden:
- Informationen von „Kleinanlegern“ sind vernünftig, aber in einer Form, die:
- für Anbieter finanzierbar ist und
- für die Anleger überschaubar / nachvollziehbar ist
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (ohne Prospekt aber mit Warnhinweis) wäre dafür sicherlich geeignet. Es sollten Obergrenzen eingeführt werden, bis zu denen diese erleichterten „Anlegerinformationen“ genutzt werden können, entweder bei der Verzinsung oder bei den „Anlagesummen“ je „Anleger“. Wer mehr möchte, der soll den Prospekt erstellen müssen.