
Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen werden bald erfahren, wie viel Grundsteuer sie im kommenden Jahr bezahlen müssen. Dann wird sie zum ersten Mal nach einer neuen Methode berechnet. Rund 35 Millionen Grundstücke wurden dazu neu bewertet. Viele bangen, dass sie nun mehr bezahlen müssen. Für Wohnungsgenossenschaften gibt es allerdings einen Lichtblick.
Im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 hat der Gesetzgeber die Steuermesszahlen für Grundstücke neu strukturiert und abgesenkt. Diese Fassung des Gesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025. Dazu wurden Ermäßigungstatbestände für Steuermesszahlen (Grundsteuervergünstigungen) in den Absätzen 2 bis 5 des § 15 GrStG eingefügt.weiterlesen…
Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen und damit den Weg für die weitere Digitalisierung der Genossenschaften frei gemacht. Der Rechtsausschuss hat eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Wenn der Bundesrat gegen das Gesetz in seiner Sitzung am 18.10.2024 keine Einwände erhebt, dann werden die Regeln am 1.1.2025 in Kraft treten.
Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung und Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Dieses wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat angenommen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat eine Resolution angenommen, in der dazu aufgerufen wird, das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften auszurufen.