Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen und damit den Weg für die weitere Digitalisierung der Genossenschaften frei gemacht. Der Rechtsausschuss hat eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Wenn der Bundesrat gegen das Gesetz in seiner Sitzung am 18.10.2024 keine Einwände erhebt, dann werden die Regeln am 1.1.2025 in Kraft treten.Es sind nur wenige Paragraphen betroffen, die aber große Auswirkungen auf die Arbeit der Genossenschaften haben:
- Die Schriftform wird weitgehend durch die Textform ersetzt und
- die Generalversammlung kann leichter als bisher auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen.
Dies hat zur Folge, dass Genossenschaften ab Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht nur digital gegründet werden können, sondern auch Beitritte zu Genossenschaften und Beteiligungen mit Genossenschaftsanteilen künftig digital erklärt werden können, also ohne dass ein im Original unterschriebener Antrag an die Genossenschaft geschickt werden muss. Auch bei (hybriden) Generalversammlungen können die anwesenden Mitglieder nun einfacher elektronisch abstimmen, was die Auszählung bei größeren Versammlungen vereinfacht. All dies sind großartige Angebote für Genossenschaften, die sich digitaler aufstellen wollen. Umgekehrt heißt das aber auch, dass alle Genossenschaften, die bei den bestehenden Verfahren bleiben wollen, dies auch tun können, niemand wird gezwungen, digitaler zu arbeiten als bisher.
Möglich wurden die Änderungen durch den unermüdlichen Einsatz der Initiative #GenoDigital, die wir als Verband und viele unserer Mitglieder intensiv unterstützt haben.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier: Bürokratieentlastungsgesetz im Bundestag
Den Text des Genossenschaftsgesetzes mit den geplanten Änderungen finden Sie hier: Genossenschaftsgesetz nach dem BEG IV
Wir werden zum neuen Gesetz ein Online-Seminar anbieten, in dem wir die Änderungen und die sich daraus ergebenden Chancen vorstellen. Aufgrund der voraussichtlich hohen Nachfrage werden wir zwei Termine anbieten. Diese finden statt am
Diese Seminare können kostenfrei besucht werden von allen Mitgliedern des ZdK und den Genossenschaften / Initiativen, die #GenoDigital unterstützt haben.
Weitere Informationen zu den Seminaren finden Sie auch hier: ZdK-Seminare