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ZdK | Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. | Genossenschaftsverband Hamburg

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Wirtschaftliche Vereine als kleine Genossenschaften

1. Januar 2010 von Ivonne Stetefeld

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für Kleinstprojekte nicht immer die geeignete Rechtsform, weil sie zu aufwändig ist. Eine Alternative dafür könnte der wirtschaftliche Verein nach § 22 BGB sein:

„Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.“

Die Sonderausgabe unseres Mitteilungsblattes befasst sich ausführlich mit der derzeitigen Praxis bei der Genehmigung des wirtschaftlichen Vereins und macht konkrete Vorschläge, nach welchen Regeln eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden erfolgen könnte.weiterlesen…

Tätigkeitsbericht 2006 bis 2008

30. Oktober 2009 von Mathias Fiedler

Am 24. Oktober 2009 hat in Bad Mergentheim der 15. ordentliche Verbandstag des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. stattgefunden. Der ordentliche Verbandstag findet regelmäßig alle drei Jahre statt. Der Vorstand des ZdK hat auf diesem Verbandstag über die Tätigkeiten in den Jahren 2006 bis 2008 berichtet.weiterlesen…

Hermann Schulze-Delitzsch Konzept des Genossenschaftsrechts

1. Februar 2009 von Ivonne Stetefeld

Das deutsche Genossenschaftsrecht ist stark geprägt von Hermann Schulze-Delitzsch. Um die verschiedenen zum Teil sehr besonderen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes verstehen und einordnen zu können, ist es wichtig sich mit den Grundgedanken von Hermann Schulze-Delitzsch auseinander zu setzen.weiterlesen…

Die Annahme von Mitgliederdarlehen durch Genossenschaften

1. April 2008 von Ivonne Stetefeld

Basel II macht das Problem dringlicher. Kleine Genossenschaften haben wachsende Schwierigkeiten, Bankkredite zu bekommen und die Konditionen werden für sie immer schlechter, sofern sie nicht über ein umfangreiches und teures Rechnungswesen verfügen, wie es für die Dimension ihres Unternehmens vielfach unangemessen ist. Dabei ist oft Geld genug da, um das Geschäft zu finanzieren, nämlich bei den Mitgliedern, und dieses Geld ist zu viel günstigeren Konditionen zu bekommen, als sie die Banken gewähren. Ja, wenn da nicht das Kreditwesengesetz wäre, das das Einsammeln von Finanzmitteln bei den Mitgliedern schon bei ganz kleinem Umfang als Einlagengeschäft und damit als Bankgeschäft definiert, das der hoheitlichen Erlaubnis bedarf.weiterlesen…

Frauengenossenschaften-Genossenschaftsfrauen

1. Januar 2008 von Ivonne Stetefeld

clip_image002_016Dieses Buch stellt exemplarisch zwölf Genossenschaften vor, die von Frauen gegründet und/oder geführt werden. Ihre Unternehmen heißen augenzwinkernd „WeiberWirtschaft“ oder „Milchmädchen“. Sie verfolgen ganz verschiedene Geschäftsziele und haben individuelle Vorgeschichten. weiterlesen…

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Genossenschaftsidee ist Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

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Die Genossenschaftsidee wurde in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit durch die UNESCO aufgenommen.

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