Auf der Plattform openPetition wurde eine Petition eingestellt, mit der der Wunsch nach sinnvollen Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterstützt werden soll.
Konkret wird gefordert:
- Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen und Streichung des Zusatzes „deren Gesellschafter eingetragene Vereine sind“, damit auch andere Arten von sozialen und gemeinwohlorientierten Projekten von den Ausnahmeregelungen profitieren.
- Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe auf 2 Prozent. Eine Orientierung der Verzinsung von Nachrangdarlehen an gesetzlich besonders abgesicherten Hypothekenpfandbriefen (derzeit 0,1%), ist absolut unverhältnismäßig.
- Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere gemeinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
- Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Nachrangdarlehen geworben werden darf.