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ZdK | Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. | Genossenschaftsverband Hamburg

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Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen

24. April 2015 von Mathias Fiedler

bundestag-haupteingangAm 23. April 2015 hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen  DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Angenommen worden ist das Gesetz mit einer Reihe von Änderungen, die der Finanzausschusses am Vortag, also am 22. April 2015, beschlossen hat. Nun muss dieses Gesetz noch in zweiter Lesung durch den Bundesrat behandelt werden, bevor es dann endgültig veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Der ZdK begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Punkte nachgebessert worden sind. Auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen haben durchsetzen können, ist das Ergebnis ein guter Kompromiss zwischen dem Anlegerschutz und den Interessen von Genossenschaften und kleinen Unternehmen im Bereich der solidarischen Ökonomie.weiterlesen…

Öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz

17. März 2015 von Mathias Fiedler

Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:weiterlesen…

BaFin: Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen

10. März 2015 von Mathias Fiedler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9.3.2015 ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert. Bislang hat die BaFin die Ansicht vertreten, dass

  • Genossenschaften grundsätzlich Investmentvermögen sein können
  • Beteiligungen von Genossenschaften an anderen Unternehmen dies sogar nahe legen.

Nunmehr kommt die BaFin zu der Überzeugung, dass Genossenschaften wegen ihren im Genossenschaftsgesetz verankerten Förderprinzips eine „fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde sind Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB.weiterlesen…

Bundesrat empfiehlt die Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

30. Januar 2015 von Mathias Fiedler

Am 6. Februar hat sich der Bundesrat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst. Er gibt gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme ab und empfiehlt dem Bundestag bei dem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt folgende Änderungen:

  • im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) soll die Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Vereine erweitert werden,
  • im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) soll eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften geschaffen werden.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes

31. März 2014 von Mathias Fiedler

In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…

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