Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet ein Anwendungsschreiben zum Anwendungsbereich des § 1 des geplanten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) vor. Der Entwurf enthält auch Passagen zu eingetragenen Genossenschaften. Vor endgültiger Abfassung des Anwendungsschreibens hat die BaFin eine Konsultation durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation hat der ZdK Stellung genommen und einen Vorschlag zur Änderung des Anwendungsschreibens unterbreitet.