Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung und Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Dieses wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat angenommen.
Die verpflichtende Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) mit den neuen Begriffsdefinitionen gilt ab 2025.
Dann wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Unter den Begriff „elektronische Rechnung“ fallen Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und elektronisch verarbeitet werden können.weiterlesen…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat eine Resolution angenommen, in der dazu aufgerufen wird, das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften auszurufen.
Wir bitten um Unterstützung bei unserer Interessenvertretung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (
Für genossenschaftliches Wohnen können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden. In 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, wobei maximal 100.000 Euro je Kreditförderung beantragt werden können.