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Seit vielen Jahren engagiert sich der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) für spürbare Erleichterungen bei Kleinstgenossenschaften. Diese Erleichterung könnte dadurch geschaffen werden, dass Kleinstunternehmungen von Prüfungspflichten ausgenommen werden. Für das gemeinscahftliche Wirtschaften gibt es dabei durchaus unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. Der ZdK hat schon 2010 eine Regelung im Vereinsrecht angeregt. Das BMJ hat 2013 einen Vorschlag im Genossenschaftsrecht erarbeitet. Mit diesem Beitrag möchte der ZdK die aktuelle politische Entwicklung aufgreifen und (erneut) einen Vorschlag für eine geeignete Unternehmensform für das wirtschaftliche bürgerschaftliche Engagement im Vereinsrecht machen.
Die CDU-CSU Bundestagsfraktion hat sich in einer Pressemitteilung vom 15. März 2016 zu den Genossenschaften geäußert. Anlass war neben der Veröffentlichung von Neugründungszahlen des 

