Wenn es darum geht, zu beschreiben, was das Besondere an der Rechtsform der Genossenschaft ist, dann kommt man sofort auf die Mitgliederförderung zu sprechen. Vielen ist allerdings unklar, was damit genau gemeint ist.
Die Mitgliederförderung ist der Zweck einer Genossenschaft, also der Grund für deren Existenz. Es gibt keine eigene Definition der Mitgliederförderung, sie ist vielmehr in der Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz enthalten:weiterlesen…