Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Corona-Sonderregeln für Genossenschaften zum 31.8.2022 auslaufen werden. Das würde auch bedeuten, dass Genossenschaften ohne eine entsprechende Satzungsregelung keine virtuellen Generalversammlungen durchführen können. Auch kann es zu Rechtsunsicherheiten wegen eines Beschlusses des OLG Karlsruhe kommen, da der Bundestag in 2021 „nur“ die Corona-Sonderregelungen nachgebessert hat, nicht jedoch das Genossenschaftsgesetz selbst. Nun kommt kurz vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag noch einmal Bewegung in diese Frage.weiterlesen…