Im Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz, das am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, sind die Regelungen zum Transparenzregister noch einmal überarbeitet worden und das Transparenzregister von einem Auffang -zu einem Vollregister fortentwickelt worden, um die europäische Vernetzung der Transparenzregister zu ermöglichen.
Achtung: Die Genossenschaften sind danach verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigen nicht nur zu ermitteln, sondern aktiv an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.weiterlesen…