Zusammen mit der Initiative #GenoDigitalJetzt haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Genossenschaftsgesetz um eine Reglung zur virtuellen Generalversammlung erweitert wird. Ab dem 27.7.2022 können Genossenschaften rechtssicher virtuelle und hybride Versammlungen oder Versammlungen im gestreckten Verfahren durchführen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Satzung geregelt ist. Über den Inhalt haben wir in einem eigenen Beitrag berichtet.
Wir bieten für unsere Mitglieder dazu zusammen mit #GenoDigitalJetzt ein Online-Seminar an, in dem wir unsere Mitglieder über die neue Möglichkeit informieren. Wir wollen in dieser Veranstaltung:
- zusammen mit Johanna Kühner von #GenoDigitalJetzt berichten, wie wir uns für die Reglung eingesetzt haben
- welche weitere Forderungen im Zusammenhang der Digitalisierung bestehen und
- die neue Reglung im Detail vorstellen und Hinweise zur Umsetzung geben.
Dieses Online-Seminar findet statt am Dienstag, den 30. August 2022 von 16:00 bis ca. 18:00 Uhr.
Hier können Sie sich für die Teilnahme registrieren:
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung gelten unsere Hinweise/Teilnahmebedingungen.
* Wichtiges Update *
Ursprünglich hatten wir berichtet, dass die neuen Regelungen zum 1.9.2022 in Kraft treten werden. Nach Veröffentlichung des „Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften“ am 26.07.2022, sind die Regelungen bereits am Tag danach, also am 27.07.2022 in Kraft getreten.