Voraussichtlich ab dem 1.1.2025 können Beitritte zu Genossenschaften in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass auch ein Internetformular möglich ist. Wir haben hier ein Muster für ein Formular für ein solches Formular erstellt.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- die Steuer-ID ist bei Privatpersonen wichtig, wenn die Genossenschaft beabsichtigt, dass Gewinne ausgeschüttet werden, da in diesem Fall für den Steuerabzug das Kirchensteuermerkmal abgefragt werden muss,
- die besonderen Hinweise (Nachschusspflicht, Zahlungspflicht, Kündigungsfrist) und die Möglichkeit als investierendes Mitglied aufgenommen zu werden, müssen nur aufgenommen werden, wenn die Satzung der Genossenschaft diese Hinweise erfordert, bzw. die investierende Mitgliedschaft ermöglicht.
Für die Neuregelungen werden wir ein Online-Seminar an zwei Terminen anbieten. Weiteres dazu finden Sie hier: