Eine wichtige Finanzierungsquelle für Vorhaben der Genossenschaft sind die Mitglieder. Neben der Beteiligung mit Eigenkapital, gibt es noch die Möglichkeit, dass Mitglieder der Genossenschaft Darlehen geben. Dabei sind das Bankrecht (Kreditwesengesetz) und das Prospektrecht (Vermögensanlagengesetz) zu beachten. Das Webinar wird dazu und insbesondere zu der neuen Möglichkeit im Genossenschaftsgesetz (§ 21b GenG) Hinweise geben.
Zielgruppe
Vorstandsmitglieder eingetragener Genossenschaften
Referenten: Syndikusrechtsanwalt Mathias Fiedler und Ass. jur. Achim Weber
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