Im Arbeitsrecht hat sich eine Änderung ergeben, die im Einzelfall für Genossenschaften als Arbeitgeber zu erhöhten Kosten bei den Sozialversicherungsbeiträgen führen kann. Genossenschaften, die „Minijobber“ beschäftigen, sollten daher unbedingt die Verträge mit den Arbeitnehmer prüfen und ggf. anpassen. Konkret geht es um Änderungen bei der Arbeit auf Abruf.weiterlesen…