Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser gilt für alle Unternehmen, daher auch für eingetragene Genossenschaften.
Kurz und Bündig: Was, Wann, Wer
- Mindestlohn: EUR 8,50 brutto je Zeitstunde
- für alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer
- nicht durch Vereinbarung ausschließbar
- Verstoß ist Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)