In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…
FES: Möglichkeiten und Grenzen zur Stärkung der genossenschaftlichen Unternehmensform
Dr. Robert Philipps, Referent bei der Friedrich – Ebert – Stiftung (www.fes.de), zuständig für die Themen Unternehmen & Mittelstand und Verbraucher, hat sich in der Schriftenreihe WISO direkt mit den Rahmenbedingungen von Genossenschaften beschäftigt. Er spricht sich deutlich dafür aus, dass die Strukturmerkmale der Genossenschaft bei den öffentlichen Förderprogrammen besser berücksichtigt werden müssen und dass die kleinsten und kleinen Genossenschaften von finanziellen und bürokratischen Lasten befreit werden müssen.weiterlesen…
Bewerbung auf Anerkennung der „Genossenschaftsidee“ als immaterielles Weltkulturerbe
Die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. und die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft bewerben sich gemeinsam und länderübergreifend in Rheinland-Pfalz um die Aufnahme der „Genossenschaftsidee“ als immaterielles Kulturerbe der UNESCO.weiterlesen…
Koalitionsvertrag und Genossenschaften
In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“ sind Genossenschaften an drei Stellen erwähnt worden:
- Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung
- Bürgerschaftliches Engagement
- Wohnungsbau stärkenweiterlesen…
Konsultation zum Anwendungsschreiben zu § 1 KAGB-E
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet ein Anwendungsschreiben zum Anwendungsbereich des § 1 des geplanten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) vor. Der Entwurf enthält auch Passagen zu eingetragenen Genossenschaften. Vor endgültiger Abfassung des Anwendungsschreibens hat die BaFin eine Konsultation durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation hat der ZdK Stellung genommen und einen Vorschlag zur Änderung des Anwendungsschreibens unterbreitet.
