Die Internationale Genossenschaftsallianz (International Cooperative Alliance, ICA) arbeitet weiter an einer möglichen Überarbeitung der Erklärung zur genossenschaftlichen Identität. Diese Erklärung enthält die weltweit anerkannte Definition der Genossenschaft, die genossenschaftlichen Werte und die sieben Prinzipien. Sie ist damit ein zentraler Bezugspunkt für das gemeinsame Selbstverständnis der internationalen Genossenschaftsbewegung.
Der ZdK hat sich bereits im vergangenen Jahr intensiv mit dem zweiten Diskussionsentwurf befasst und dazu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Veröffentlichung des dritten Diskussionsentwurfs haben wir den Prozess erneut aufgegriffen. In einer Online-Diskussion mit Mitgliedern und Partnern wurden die Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf ausgewertet und die aus Sicht der Praxis weiterhin offenen Punkte diskutiert.
Auf dieser Grundlage hat der ZdK nun eine Stellungnahme zum dritten Diskussionsentwurf an die ICA übermittelt.
Dritter Entwurf deutlich verbessert
Der ZdK begrüßt, dass der dritte Diskussionsentwurf zahlreiche Rückmeldungen aus dem internationalen Konsultationsprozess aufgegriffen hat. Gegenüber dem zweiten Entwurf ist der Text an mehreren Stellen präziser, ausgewogener und anschlussfähiger geworden.
Besonders positiv bewerten wir, dass im ersten Prinzip nun ausdrücklich anerkannt wird, dass Genossenschaften angemessene und auf ihren Zweck bezogene Beschränkungen der Mitgliedschaft vorsehen können. Damit wird klargestellt, dass offene Mitgliedschaft nicht mit einem voraussetzungslosen Aufnahmeanspruch gleichzusetzen ist. Genossenschaften müssen ihre Mitgliedschaft im Einklang mit ihrem Zweck, ihren Kapazitäten und ihrer demokratisch beschlossenen Ausrichtung gestalten können.
Positiv ist auch, dass im zweiten Prinzip die aktive Beteiligung der Mitglieder wieder stärker sichtbar wird. Demokratische Kontrolle erschöpft sich nicht in formalen Stimmrechten, sondern lebt von Mitwirkung, Diskussion und der Möglichkeit, die Ausrichtung der Genossenschaft tatsächlich mitzugestalten.
Der dritte Entwurf berücksichtigt zudem die Vielfalt genossenschaftlicher Modelle besser. Die ausdrückliche Erwähnung von Genossenschaften mit unterschiedlichen Mitgliedergruppen trägt der Entwicklung von Multi-Stakeholder-Genossenschaften und anderen pluralen Beteiligungsformen Rechnung. Zugleich bleibt aus Sicht des ZdK wichtig, dass die demokratische Kontrolle durch die Mitglieder gewahrt bleibt und das Kopfstimmrecht in Primärgenossenschaften weiterhin als Leitbild erkennbar ist.
Genossenschaften als generationenübergreifende Unternehmen
Von besonderer Bedeutung ist für den ZdK die Weiterentwicklung des generationenübergreifenden Verständnisses von Genossenschaften. Der dritte Entwurf hält an der Idee fest, dass Genossenschaften als „stewards for future generations“ Verantwortung über die aktuelle Mitgliedergeneration hinaus tragen. Zugleich wird diese Verantwortung nun ausdrücklich sozial, wirtschaftlich und ökologisch verstanden.
Der ZdK begrüßt diese Ergänzung ausdrücklich. Sie macht deutlich, dass langfristige genossenschaftliche Verantwortung nicht allein ökologische oder soziale Aspekte betrifft, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Genossenschaft umfasst.
Gerade darin liegt ein wichtiger genossenschaftlicher Gedanke: Genossenschaften sind auf Dauer angelegte Unternehmen ihrer Mitglieder. Sie fördern die heutigen Mitglieder, sichern aber zugleich die Voraussetzungen dafür, dass auch künftige Mitglieder die Genossenschaft nutzen und weiterentwickeln können. Rücklagenbildung, wirtschaftliche Stabilität, demokratische Erneuerung, Bildung, regionale Verankerung und nachhaltiges Handeln sind daher keine Gegensätze zur Mitgliederförderung, sondern Ausdruck einer langfristig verstandenen genossenschaftlichen Förderaufgabe.
Wenige gezielte Präzisierungsvorschläge
Der ZdK sieht den dritten Diskussionsentwurf insgesamt als deutliche Verbesserung gegenüber dem zweiten Entwurf. Unsere Stellungnahme konzentriert sich deshalb auf wenige Punkte, bei denen aus unserer Sicht noch Präzisierungen sinnvoll wären. Dabei haben wir uns bemüht, die Vorschläge so eng wie möglich am bestehenden Text des dritten Entwurfs zu formulieren.
Selbsthilfe und gegenseitige Selbsthilfe
Der dritte Entwurf verwendet bei den Werten die Formulierung „mutual self-help“. Der ZdK hält es für wichtig, dass der etablierte Begriff der „self-help“ als umfassender genossenschaftlicher Grundbegriff erhalten bleibt.
Selbsthilfe bedeutet nicht zwingend, dass Mitglieder sich unmittelbar gegenseitig unterstützen. In vielen Genossenschaften wird Selbsthilfe institutionell über die Genossenschaft organisiert: Die Mitglieder schließen sich zusammen, um durch ein gemeinsames Unternehmen wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse zu erfüllen.
Gleichzeitig spielt gegenseitige Unterstützung zwischen Mitgliedern in vielen Genossenschaften tatsächlich eine wichtige Rolle, etwa bei Wohnungs- und Baugenossenschaften, Dorfläden, Solidarischer Landwirtschaft, Energiegenossenschaften oder anderen gemeinschaftlich getragenen Projekten.
Der ZdK schlägt deshalb vor, „self-help“ als Oberbegriff beizubehalten und „mutual self-help“ als mögliche wichtige Ausprägung ausdrücklich einzubeziehen.
Verantwortlichkeit von Führungspersonal
Im zweiten Prinzip sieht der dritte Entwurf vor, dass gewählte oder berufene Personen in Führungsrollen gegenüber den Mitgliedern verantwortlich sind. Der ZdK teilt das Anliegen, Verantwortlichkeit in genossenschaftlichen Leitungsstrukturen klar zu verankern.
Aus deutscher Sicht ist jedoch zwischen gewählten Vertreterinnen und Vertretern einerseits und angestellten oder berufenen Führungskräften andererseits zu unterscheiden. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter sind demokratisch legitimiert und unmittelbar gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig. Nicht gewähltes Führungspersonal ist dagegen innerhalb der jeweiligen Governance-Struktur verantwortlich, etwa gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat oder anderen zuständigen Organen.
Der ZdK schlägt deshalb eine Formulierung vor, die diese Unterscheidung klarer abbildet und zugleich den wichtigen Gedanken erhält, dass Mitglieder ihre Kontrolle durch Stimme, Stimmrecht und aktive Beteiligung ausüben.
Erfolg der Genossenschaft und genossenschaftlicher Zweck
Im fünften Prinzip wird darauf abgestellt, dass Information, Bildung und Schulung dazu befähigen sollen, zum Erfolg der Genossenschaft und zu ihrem demokratischen Leben beizutragen.
Der ZdK unterstützt diesen Gedanken. Zugleich sollte der Begriff „success“ nicht isoliert unternehmerisch verstanden werden. Genossenschaften sind Unternehmen, unterscheiden sich aber von anderen Unternehmensformen durch ihre mitgliederbezogene Ausrichtung. Ihr Erfolg bemisst sich nicht allein an Wachstum, Gewinn oder Marktstellung, sondern daran, ob sie ihren Zweck erfüllen und ihre Mitglieder fördern.
Der ZdK schlägt deshalb vor, den Begriff „success“ ausdrücklich mit der Erfüllung des genossenschaftlichen Zwecks zu verbinden.
Beitrag zum Gemeinwohl und zu einer besseren Welt
Das siebte Prinzip betont weiterhin die Verantwortung von Genossenschaften für ihre Gemeinschaften und die nachhaltige Entwicklung. Dies begrüßt der ZdK.
Zugleich sollte deutlich werden, dass einzelne Genossenschaften nicht unmittelbar für die Verwirklichung einer sicheren, gerechten und friedlichen Zukunft für alle verantwortlich gemacht werden können. Diese Zielsetzung kann nur durch das Zusammenwirken vieler Genossenschaften, ihrer Verbände und der internationalen Genossenschaftsbewegung verfolgt werden.
Der ZdK schlägt daher vor, zwischen der Verantwortung einzelner Genossenschaften für die nachhaltige Entwicklung ihrer jeweiligen Gemeinschaften und dem Beitrag der Genossenschaften weltweit zu unterscheiden. Dabei greifen wir den deutschen Begriff „Gemeinwohl“ auf. In der englischen Stellungnahme wird dieser Begriff ausdrücklich genannt und mit „common good“ erläutert.
Zugleich knüpft der Vorschlag an die international bekannte Formulierung „Cooperatives build a better world“ an. Damit wird deutlich: Genossenschaften weltweit können zu einer besseren Welt beitragen, ohne dass jede einzelne Genossenschaft allein für die Verwirklichung globaler Ziele verantwortlich wäre.
Konstruktive Begleitung des internationalen Prozesses
Der ZdK unterstützt eine behutsame Weiterentwicklung der ICA-Erklärung zur genossenschaftlichen Identität. Der dritte Diskussionsentwurf ist gegenüber dem zweiten Entwurf an vielen Stellen verbessert worden und greift wichtige Rückmeldungen aus der internationalen Diskussion auf.
Mit den vorgeschlagenen Präzisierungen kann der Entwurf aus Sicht des ZdK die genossenschaftliche Identität weiter stärken. Wichtig bleibt dabei, die internationale Vielfalt der Genossenschaften zu berücksichtigen und zugleich zentrale Elemente wie Mitgliederförderung, demokratische Selbstbestimmung, Selbsthilfe und langfristige Verantwortung klar zu bewahren.
Die vollständige Stellungnahme des ZdK steht hier zum Download bereit:
ZdK-Stellungnahme zum Dritten Entwurf der genossenschaftlichen Identität
