Der Internationale Genossenschaftsbund (International Cooperative Alliance, ICA) hat einen dritten Diskussionsentwurf für die Weiterentwicklung ihrer Erklärung zur genossenschaftlichen Identität veröffentlicht. Bis zum 31. Juli 2026 besteht erneut die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.
Die Erklärung zur genossenschaftlichen Identität verbindet Genossenschaften weltweit. Sie enthält die Definition der Genossenschaft, die genossenschaftlichen Werte und die bekannten sieben Prinzipien. Der geltende Text wurde 1995 in Manchester beschlossen. Seit mehreren Jahren diskutiert die internationale Genossenschaftsbewegung, ob und an welchen Stellen eine behutsame Weiterentwicklung sinnvoll ist.
Viele Rückmeldungen wurden aufgegriffen
Der ZdK hatte sich im vergangenen Jahr intensiv mit dem zweiten Diskussionsentwurf auseinandergesetzt. In mehreren Veranstaltungen wurden die Vorschläge mit Mitgliedsgenossenschaften, Praktikerinnen und Praktikern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Genossenschaftswissenschaft diskutiert. Die Ergebnisse sind in eine Stellungnahme eingeflossen, die der ZdK an den ICA übermittelt hat.
Der nun veröffentlichte dritte Entwurf zeigt, dass zahlreiche Rückmeldungen aus dem internationalen Konsultationsprozess aufgegriffen wurden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind an mehreren Stellen präziser und zurückhaltender formuliert als im vorherigen Entwurf.
Informationen über den dritten Diskussionsentwurf finden Sie hier:
– Dritter Diskussionsentwurf der ICA – englisch
– Dritter Diskussionsentwurf – deutsche Version
So wird nun ausdrücklich klargestellt, dass Genossenschaften angemessene und auf ihren Zweck bezogene Beschränkungen der Mitgliedschaft vorsehen können. Damit wird deutlicher, dass offene Mitgliedschaft nicht mit einem automatischen Anspruch auf Aufnahme gleichzusetzen ist.
Auch beim Prinzip der demokratischen Mitgliederkontrolle berücksichtigt der neue Entwurf stärker die Vielfalt genossenschaftlicher Organisationsmodelle. Der Grundsatz „ein Mitglied – eine Stimme“ bleibt das Leitbild. Zugleich wird anerkannt, dass etwa bei Genossenschaften mit unterschiedlichen Mitgliedergruppen besondere demokratische Regelungen erforderlich sein können.
Beim sechsten Prinzip zur Zusammenarbeit zwischen Genossenschaften wurde eine im zweiten Entwurf enthaltene weitergehende Formulierung wieder gestrichen. Ausdrücklich erwähnt bleibt hingegen, dass Genossenschaften die Angebote anderer Genossenschaften nutzen und auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten sollen.
Weitere Diskussion bleibt notwendig
Der dritte Entwurf enthält darüber hinaus eine neue Präambel. Sie hebt hervor, dass Definition, Werte und Prinzipien ein zusammengehöriges Ganzes bilden und die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen unterscheiden.
Auch das siebte Prinzip zum Engagement für die Gemeinschaft wurde überarbeitet. Der Text stellt wieder stärker auf die nachhaltige Entwicklung der jeweiligen Gemeinschaften ab. Zugleich bleibt die Frage diskussionswürdig, wie weit die damit verbundene Verantwortung einzelner Genossenschaften reichen soll und wie deutlich die Entscheidungen der Mitglieder dabei im Mittelpunkt stehen müssen.
Aus Sicht des ZdK ist es wichtig, die Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Identität sorgfältig zu begleiten. Eine sprachliche Modernisierung kann sinnvoll sein. Änderungen müssen aber den unterschiedlichen rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen von Genossenschaften weltweit Rechnung tragen. Die Mitgliederförderung, die demokratische Selbstorganisation und die Eigenverantwortung der Genossenschaften müssen auch künftig klar erkennbar bleiben.
Einladung zur Online-Diskussion am 23. Juli 2026

Der ZdK lädt interessierte Mitgliedsgenossenschaften, Partnerinnen und Partner sowie weitere Interessierte zu einer Online-Diskussionsveranstaltung ein.
Termin: Donnerstag, 23. Juli 2026
Uhrzeit: 14:00 bis 16:00 Uhr
Format: Online-Veranstaltung
Im Mittelpunkt stehen die Änderungen gegenüber dem zweiten Diskussionsentwurf und die Frage, welche Punkte aus Sicht der Praxis weiterhin diskutiert werden sollten. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen in die weitere Befassung des ZdK mit dem dritten Entwurf einfließen.
Anmeldung:
Weitere Informationen:
