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Neues zur Offenlegung / Hinterlegung

21. Juni 2023 von Mathias Fiedler

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 müssen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln.

Identifizierung

Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen. Ohne elektronische Identifikation können keine Datenübermittlungen an das Unternehmensregister vorgenommen werden.

Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten Sie zeitig mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.

Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren droht.

Offenlegungsmedium

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ändert sich das Offenlegungsmedium von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten je nach Geschäftsjahresbeginn.

Unterlagen, die bereits vor DiRUG im Unternehmensregister zur Speicherung zu hinterlegen waren, sind weiterhin an das Unternehmensregister zu übermitteln.

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, die vor DiRUG im Bundesanzeiger einzureichen waren, müssen jetzt abhängig vom Geschäftsjahresbeginn an das Unternehmensregister übermittelt werden:

  • Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021: Unternehmensregister
  • Geschäftsjahresbeginn bis einschließlich 31.12.2021: Bundesanzeiger

Offenlegungsform

Auf Grundlage des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) haben Kleinstunternehmen unverändert die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss zu hinterlegen.

Bei der Entscheidung, in welcher Form und auf welchem Medium Sie Ihre Unterlagen offenlegen müssen, hilft Ihnen der Bilanz-Navigator: Link zum Bilanz-Navigator  auf der Publikations-Plattform.

Unseren Mitgliedern stehen wir für weitere allgemeine Erläuterungen gern zur Verfügung.

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https://vimeo.com/839007967?loop=0

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Genossenschaftsidee ist Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

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Die Genossenschaftsidee wurde in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit durch die UNESCO aufgenommen.

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