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Neues Muster für den Jahresabschluss kleiner Genossenschaften

29. März 2018 von Mathias Fiedler

Auch in unserem Muster für den Jahresabschluss der kleinen Genossenschaft, haben sich aufgrund von Mitgliedernachfragen einige Ergänzungen ergeben.

Dabei wurde auch den erweiterten Anforderungen an die Besonderheiten für Genossenschaften Rechnung getragen. Anders als bei Kleinstgenossenschaften ist hiervon zusätzlich die Anpassung des dritten Teils des Jahresabschlusses der Anhang betroffen. Dies sind die Neuerungen im Überblick:

Bilanz

Sitz und Registergericht

Mit § 264 Abs. 1a HGB wird in einem einleitenden Teil des Jahresabschlusses die Angabe der Firma, des Sitzes, des Registergerichts und der Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, gefordert. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache dort anzugeben.

Restlaufzeit der Forderungen

Mit einem „davon“ Vermerk ist nach § 268 Abs. 4 HGB der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zu vermerken.

Mindestkapital

§ 337 Abs. 1 HGB bestimmt: „…ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital ist gesondert anzugeben“. Zwar ist der Begriff Mindestkapital nicht definiert aber die einheitliche Kommentarmeinung ist, dass hierbei nur die Geschäftsguthaben gemeint sein können.

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten

Mit einem „davon“ Vermerk ist nach § 268 Abs. 5 HGB der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auch bei dem Bilanzsammelposten C. Verbindlichkeiten zu vermerken.

Hinweis

Für alle Gliederungspunkte der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, wenn diese einen Wert von 0 ausweisen können sie ersatzlos gestrichen werden (z.B. Latente Steuern)

Anhang

Form und Gliederung des Jahresabschlusses

  • § 265 Abs. 1 HGB – Abweichungen in Darstellung und Gliederung im Vergleich zum Vorjahr

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

  • § 6 Abs. 2a EStG – Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern über einen Sammelposten
  • § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB – Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB – Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Erläuterung zur Bilanz

  • § 285 Abs. 1 HGB – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
  • § 337 Abs. 3 HGB – Entwicklung der Ergebnisrücklagen

Sonstige Angaben

  • § 338 Abs. 3 HGB – Forderungen gegen Mitglieder der Organe
  • § 328 Abs. 1a HGB – Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Mitgliedern senden wir unsere Muster gern auf Anforderung zu.
Sollten sich Fragen im Zusammenhang mit den Mustern ergeben, stehen wir darüber hinaus auch für Erläuterungen gern zur Verfügung.

Unseren Mitgliedern senden wir unsere Muster gern auf Anforderung zu.

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