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EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018

16. März 2018 von Mathias Fiedler

Ab dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz Grundverordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten einheitlich für die gesamte EU. Das neue Datenschutzrecht bringt eine Reihe neuer Anforderungen mit sich. Genossenschaften sollten die verbleibende Zeit bis zur verbindlichen Anwendung der neuen Regeln nutzen, um ihre Datenverarbeitungsprozesse an das neue Recht anzupassen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil einerseits die Bußgeldrahmen bei Verstößen drastisch erhöht worden sind und andererseits Verstöße gegen Datenschutzregeln auch kostenpflichtig abgemahnt werden können.

Rainer Sturm / pixelio.de

Die Verordnung soll das Datenschutzrecht EU-weit vereinheitlichen. Das Schutzniveau für Rechte und Freiheiten von natürlichen Person bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten soll in der gesamten Union gleichmäßig hoch und einheitlich sein. Die neuen Datenschutzregeln enthalten Grundregeln, die sich durch sämtliche Vorschriften ziehen und die von den Unternehmen beachtet werden müssen:

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Jede Datenverarbeitung, die nicht durch eine Einwilligung des Betroffenen abgedeckt ist, bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis. Ansonsten dürfen die Daten nicht verarbeitet werden.

Datensparsamkeit

Eine Datenverarbeitung muss dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein.

Zweckbindung

Die Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden.

Datensicherheit

Bei der Verarbeitung von Daten müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um den Schutz von Daten zu gewährleisten.

Transparenz

Betroffene sollen wissen, dass und welche Daten in Bezug auf Ihre Person erhoben wurden.

Auf der Internetseite der europäischen Union gibt es eine Reihe von weiterführenden Informationen rund um dieses Thema:

Datenschutz-Vorschriften für Unternehmen und Organisationen bei der EU-Kommission

Auch bei den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sind eine Reihe von Informationen erhältlich. In Kurzpapieren werden zu wichtigen Teilaspekten weiterführende Informationen gegeben:

Übersicht über Kurzpapiere zur EU-Datenschutzreform

Unser Dachverband, der Deutsche Genossenschafts– und Raiffeisen Verband e.V. (DGRV), hat einen ausführlichen Umsetzungsleitfaden zur EU-Datenschutzgrundverordnung erarbeitet, den unsere Mitgliedsunternehmen bei uns anfordern können.

Wir werden zu diesem Thema am 26. März 2018 ein kurzes Webinar durchführen, in dem wir die wichtigsten Regeln des neuen Datenschutzrechts vorstellen werden und wichtige Hinweise geben, die von den Genossenschaften zukünftig beachtet werden müssen.

ZdK-Webinar zum Datenschutz

Update:

Wegen des sehr großen Interesses bieten wir ein zweites Webinar zu diesem Thema an. Es findet statt am 16. April 2018:

Zusatz – ZdK-Webinar zum Datenschutz

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

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https://vimeo.com/839007967?loop=0

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