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Neues Bilanzmuster für Kleinstgenossenschaften

19. Februar 2018 von Mathias Fiedler

Nachdem nunmehr auch die Kleinstgenossenschaften seit dem Jahresabschluss 2016 von Erleichterungen bei der Bilanzierung Gebrauch gemacht haben, haben sich aufgrund von Mitgliedernachfragen einige Ergänzungen zu unserem Muster ergeben.

Wir haben uns daher entschlossen unser Muster zu überarbeiten.

Das Handelsrecht erlaubt es Kleinstgenossenschaften den Jahresabschluss in einer sehr verkürzten Form aufzustellen. Allerdings sind trotz der Vereinfachung die Besonderheiten für Genossenschaften zu berücksichtigen. Diese haben wir in unserem Muster um bestehende Besonderheiten (Spezialfälle) ergänzt. Auch bestehende handelsrechtliche Pflichten, die auch an anderer Stelle des Jahresabschlusses stehen könnten, haben wir zur besseren Übersicht in das Bilanzmuster integriert.

Dies sind die Neuerungen im Einzelnen:

Sitz und Registergericht

Mit § 264 Abs. 1a HGB wird in einem einleitenden Teil des Jahresabschlusses die Angabe der Firma, des Sitzes, des Registergerichts und der Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, gefordert. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache dort anzugeben.

Mindestkapital

337 Abs. 1 HGB bestimmt: „…ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital ist gesondert anzugeben“. Zwar ist der Begriff Mindestkapital nicht definiert, aber die einheitliche Kommentarmeinung ist, dass hierbei nur die Geschäftsguthaben gemeint sein können.

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten

Mit einem „davon“ Vermerk ist nach § 268 Abs.5 HGB der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auch bei dem Bilanzsammelposten C. Verbindlichkeiten zu vermerken.

Hinweis:

Für alle Gliederungspunkte der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, wenn diese einen Wert von 0 € ausweisen, können sie ersatzlos gestrichen werden (z.B. Latente Steuern). In Kürze werden wir auch unser Muster des Jahresabschlusses für kleine Genossenschaften überarbeiten.

Unseren Mitgliedern senden wir unsere Muster gern auf Anforderung zu.

KONTAKT:

Steuerberater Ingo Voß
voss@zdk.coop

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