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BMWi kündigt Regelung zum Mieterstrom an

22. Februar 2017 von Mathias Fiedler

TR / pixelio.de

Zum Ende der Legislaturperiode soll auch noch der Mieterstrom abgearbeitet werden. Aus unserer Sicht sind das gute Nachrichten, weil dieses Thema für viele Genossenschaften besonders wichtig ist. Energiegenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften könnten davon profitieren.

Mieterstrom ist Strom, der in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Dadurch bleibt der Strom vor Ort und entlastet das Netz.

Bislang ist Mieterstrom gegenüber dem sogenannten Eigenverbrauch schlechter gestellt. Während Eigenheimbesitzer keinerlei Abgaben und Umlagen auf den selbst erzeugten Strom zahlen müssen, wird der im Hausnetz an Mieter gelieferte Solarstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Schon seit längerem setzen sich verschiedene Organisationen für eine gesetzliche Neubetrachtung des Mieterstroms ein. Die bisherige Ungleichbehandlung muss beendet werden.

Die Bundeswirtschaftsministerin hat am 14.2.2017 auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt, dass ein neues Mieterstrommodell umgesetzt werden soll. Diese Ankündigung wurde am 21.2.2017 im Newsletter des BMWi konkretisiert.

BMWi Newsletter – Zypries: Der Mieterstrom kommt

Diese Ankündigung wurde von unseren Bündnispartnern im Bereich der Energiegenossenschaften begrüßt, gleichzeitig wird nun die schnelle Umsetzung der Ankündigungen durch eine Rechtsverordnung angemahnt:

Greenpeace Energy eG zum Mieterstrom

Bündnis Bürgerenergie e.V. zum Mieterstrom

Wenn die Mieterstrom-Regelung in Kraft tritt, dann könnte Weiterentwicklung von Energiegenossenschaften (die im Wesentlichen den Strom „nur“ produzieren und z.B. an der Börse verkaufen) zu „Prosumentengenossenschaften“ (also Genossenschaften, die den Strom nicht nur produzieren, sondern auch an ihre Mitglieder verkaufen) weiter vorangetrieben werden.

Der ZdK begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. 

Foto: TR / pixelio.de

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