Die Nichtbeanstandungsregelung zur Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform galt nur für Wirtschaftsjahre bis 2012. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen müssen alle Genossenschaften ohne Größenklassenunterschiede für das Jahr 2013 die Bilanz und die GuV-Rechnung auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. weiterlesen…