Mit dem Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ können Bürgerenergiegenossenschaften seit dem 1. Januar 2023 Unterstützung bei der Planung und Genehmigung von Projekten zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land erhalten. Eine Förderung ist möglich bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller und beträgt 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, jedoch maximal 200.000 Euro. weiterlesen…