Wahlvorschläge für die Wahl zum Verbandsrat auf dem Verbandstag des ZdK am 27.09.2024 konnten hier bis zum Donnerstag, den 12. September 2024 eingereicht werden.
Die Vorschlagsfrist ist abgelaufen, weitere Wahlvorschläge können daher nicht mehr eingereicht / unterstützt werden.
Die Satzung des ZdK regelt für den Wahlvorschlag folgendes:
§ 21 Der Verbandsrat
(1) Der Verbandsrat besteht aus mindestens drei und maximal zehn Mitgliedern, die vom Verbandstag gewählt werden. Die Mehrheit der Mitglieder muss zum Zeitpunkt der Wahl dem Vorstand oder Aufsichtsrat einer Mitgliedsgenossenschaft angehören.
(2) Wahlvorschläge müssen spätestens 14 Tage vor dem Verbandstag zu Händen des Verbandsvorstandes eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von Mitgliedern eingereicht werden, denen zusammen mindestens vier Stimmen zustehen, oder die von einem Mitglied mit Unterstützung eines anderen Mitglieds eingereicht werden.
(3) Der Verbandstag wählt für jedes Verbandsratsmitglied gleichzeitig ein Ersatzmitglied, das für den Rest der Amtsdauer in den Verbandsrat nachrückt, wenn das Verbandsratsmitglied aus dem Verbandsrat ausscheidet.