Hier können Sie über das grau hinterlegte Formular eine Rückmeldung zur Einladung zum Verbandstag 2024 in Köln geben (Anmelden, Vollmacht für ein anderes ZdK-Mitglied erteilen oder absagen).
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Die Person, die als Ansprechpartner/in eingetragen wird, kann, muss aber nicht identisch sein mit der Person, die für Ihr Unternehmen am Verbandstag teilnimmt,
- die Teilnahmeberechtigung ist nach unserer Satzung auf die Mitglieder des Leitungsorgans (insbesondere Vorstandsmitglieder), Aufsichtsratsmitglieder oder Bevollmächtigte der Generalversammlung (bei kleinen Genossenschaften ohne Aufsichtsrat) beschränkt, bitte beachten Sie dazu den unter dem Formular angegebenen Auszug aus unserer Satzung,
- sollten Sie nicht teilnehmen können und einem anderen ZdK-Mitglied eine Vollmacht erteilen wollen, dann tragen Sie dort bitte das jeweilige Unternehmen ein (nicht die Person, die dieses vertritt), der ZdK-Vorstand kann Sie nicht vertreten.
Wichtig: Wenn Sie ein anderes ZdK-Mitglied bevollmächtigen möchten, dann benötigen wir diese Vollmacht aufgrund der derzeit gültigen Geschäftsordnung des Verbandstages in schriftlicher Form. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Hinweise, die Sie in der Bestätigungsmail bekommen werden.
Um die Eingaben machen zu können, benötigen Sie den Verifizierungscode, den Sie in der Einladung zum Verbandstag erhalten haben. Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens so ein, wie er im Einladungsschreiben angegeben ist, das hilft uns bei der Überprüfung Ihrer Angaben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns (fiedler@zdk.coop).
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, sich bis spätestens zum 25. September 2024 bei uns anmelden, damit wir die Zugänge (für die ggf. gewünschte virtuelle Teilnahme und die elektronische Abstimmung) einrichten können. Nach dem Absenden erhält die/der genannte Ansprechpartner/in eine Mail mit den von Ihnen getätigten Angaben. Sollten wir Nachfragen haben, insbesondere, weil Mitglied und Verifizierungscode nicht übereinstimmen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Die Satzung des ZdK enthält für die Teilnahme und das Stimmrecht auf dem Verbandstag folgendes:
§ 14 Der Verbandstag
(1) Der Verbandstag ist die Versammlung der dem Verband angehörenden Mitglieder.
(2) Das Stimmrecht der Mitglieder nach § 4 Ziff. 1 richtet sich nach der Anzahl ihrer jeweiligen Mitglieder. Maßgeblich ist die im letzten hinterlegten bzw. offengelegten Jahresabschlusses angegebene Zahl. Die Mitglieder haben bei
3 Mitgliedern bis 500 Mitgliedern 1 Stimme
501 Mitgliedern bis 1.000 Mitgliedern 2 Stimmen
1.001 Mitgliedern bis 1.500 Mitgliedern 3 Stimmen
1.501 Mitgliedern bis 2.500 Mitgliedern 4 Stimmen
2.501 Mitgliedern bis 5.000 Mitgliedern 5 Stimmen
5.001 Mitgliedern bis 7.500 Mitgliedern 6 Stimmen
7.501 Mitgliedern bis 10.000 Mitgliedern 7 Stimmen
10.001 Mitgliedern bis 15.000 Mitgliedern 8 Stimmen
15.001 Mitgliedern bis 20.000 Mitgliedern 9 Stimmen
über 20.000 Mitgliedern 10 Stimmen.
Mitglieder, die noch keinen Jahresabschluss offengelegt bzw. hinterlegt haben, und andere Mitglieder haben eine Stimme. Mitglieder nach § 4 Ziff. 1, die keinen Jahresabschluss aufstellen, können die Mitgliederzahl über ein vertretungsberechtigtes Organ mitteilen.
(3) Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Stimmrecht. Das Stimmrecht von Mitgliedern, die sich in Liquidation befinden oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet und nicht beendet wurde, ruht.
§ 15 Ausübung des Stimmrechts
(1) Das Stimmrecht der Mitglieder wird durch deren Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, bzw. dem Bevollmächtigten der Generalversammlung ausgeübt. Die Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes ist zulässig. Ein Mitglied kann neben seinen eigenen höchstens die Stimmrechte für ein anderes Mitglied ausüben.
Datenschutzhinweise
Für die Teilnahme an dem Verbandstag werden folgende Daten erhoben: Firma und Anschrift der Genossenschaft und Namen, Organstellung und E-Mail der Vertreterin /des Vertreters der Genossenschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit der Satzung des ZdK). Die Namen der Teilnehmer an dem Verbandstag werden in eine Teilnehmerliste aufgenommen, die andere Teilnehmer einsehen können. Sie wird Teil des Protokolls des Verbandstages, welches dauerhaft im Verband aufbewahrt wird. Darüber hinaus wird das Protokoll über einen Notar zum Vereinsregister eingereicht, um die Vorstandswahl eintragen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 67 BGB). Die Daten der Vertreterin /des Vertreters der Genossenschaft wird darüber hinaus benötigt, um (soweit gewünscht), virtuell am Verbandstag teilnehmen zu können (hierzu werden Daten an den Dienstleister Clickmeeting weitergegeben). Darüber hinaus werden die Daten der Vertreterin /des Vertreters der Genossenschaft für das elektronische Abstimmungssystem benötigt (dafür werden die Daten an den Dienstleister heptavote weitergegeben). (Jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit der Satzung des ZdK.) Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.