Am 12. November 2014 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt. Im Gegensatz zum Referentenentwurf aus dem August sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften vor. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese Regelung aufgenommen hat, sind allerdings der Ansicht, dass die Regelung für eine Reihe von Genossenschaften so noch nicht ausreicht und fordern daher noch Nachbesserungen.weiterlesen…
Energiegenossenschaften: Initiativkreis Recht auf Selbstversorgung
Gemeinsam mit der Energiegenossenschaft Murrhardt eG, dem Klaus Novi Institut und dem Netzwerk Energiewende Jetzt, setzen wir uns für die Gleichstellung der Mitglieder einer Prosumer eG mit den (privaten) Eigenstromerzeugern ein. Die Prosumer eG ist die Weiterentwicklung der bisherigen lediglich produzierenden Energiegenossenschaften. Bei der Prosumer eG (zusammengesetzt aus einer Produzenten eG und einer Konsumenten eG) geht es darum, dass die Mitglieder die Energie, die sie gemeinschaftlich produzieren auch selbst verbrauchen.weiterlesen…
Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz bedroht die Finanzierung von Genossenschaften
Die Bundesregierung plant insbesondere wegen der Prokon – Insolvenz den „grauen Kapitalmarkt“ weiter zu regulieren. Dazu sollen „Regulierungslücken“ geschlossen werden und weitere „Finanzprodukte“ in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes einbezogen werden. Dies soll auch für Nachrangdarlehen gelten, die insbesondere für Genossenschaften neben dem Bankkredit häufig die einzige Möglichkeit darstellt, sich Geld zu leihen. Die Konsequenz wäre, dass die Genossenschaften, die mit Nachrangdarlehen arbeiten, zukünftig folgende Punkte beachten müssen:weiterlesen…
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…
Konsultation zum Anwendungsschreiben zu § 1 KAGB-E
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet ein Anwendungsschreiben zum Anwendungsbereich des § 1 des geplanten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) vor. Der Entwurf enthält auch Passagen zu eingetragenen Genossenschaften. Vor endgültiger Abfassung des Anwendungsschreibens hat die BaFin eine Konsultation durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation hat der ZdK Stellung genommen und einen Vorschlag zur Änderung des Anwendungsschreibens unterbreitet.