100 Jahre Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Verkauf nur an Mitglieder

- Konsumverein. Plakat aus dem Jahr 1930.
Anders als heute waren die Konsumgenossenschaften gesetzlich darauf beschränkt, ausschließlich an ihre Mitglieder zu verkaufen. Dazu gehörte das schon von den Rochdaler Pionieren eingeführte Prinzip der Rückvergütung. Mit den bekannten Umsatzmarken wurde der Umsatz jedes Mitglieds dokumentiert und entsprechend dem Überschuss des jeweiligen Jahres wurde eine Rückvergütung gezahlt. Es gab Genossenschaften deren Rückvergütungssatz manchmal bei 10% lag, was natürlich zu einer erheblichen Bindung der Mitglieder an ihre Genossenschaft geführt hat.

